Baby misshandelt: Verfahren eingestellt

Aus Mangel an Beweisen hat die Staatsanwaltschaft Linz ein Verfahren um ein misshandeltes Baby eingestellt. Trotz Gutachten konnte weder den Eltern noch einer dritten Person etwas nachgewiesen werden.

Der Bub war im Jänner im Alter von drei Wochen mit Knochenbrüchen und Verdacht auf Hirnverletzungen ins Linzer Uniklinikum eingeliefert worden. Die Eltern und eine dritte Person gerieten ins Visier der behördlichen Ermittlungen, nachdem ein Gutachten die Misshandlungen bestätigt hatte.

Philip Christl, Staatsanwaltschaft Linz

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Philip Christl

„Wiederaufnahme jederzeit möglich“

„Es konnten keinem der Verdächtigen Misshandlungen zugeordnet werden“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Philip Christl – das Verfahren musste eingestellt werden. Das sei aber nicht endgültig, sagte er im Gespräch mit dem ORF Oberösterreich. Ein Verfahren werde dann wieder aufgenommen, „wenn sich neue Beweismittel ergeben, die dann dazu führen, dass doch noch einer dieser drei Personen Misshandlungen nachgewiesen werden können“.

Aus derzeitiger Sicht sei das aber nicht der Fall. „Es ist natürlich auch für uns ein bis zu einem gewissen Grad unbefriedigendes Ergebnis, weil es sich um massive Misshandlungen von einem Kleinkind handelt, was eine ganz schreckliche Sache ist.“ Das Strafverfahren sehe aber keine Sippenhaftung vor, „es ist nur möglich, jemanden anzuklagen, wenn ihm eine Straftat nachgewiesen werden kann“, so Christl.

Vorsichtige Annäherung geplant

Das Kind bleibe vorläufig in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Das Baby und sein älterer Bruder seien auf einem Krisenpflegeplatz untergebracht, hieß es. Ein Kontakt mit den Eltern, vor allem der Mutter, solle vorsichtig und unter Aufsicht wieder hergestellt werden, so Reinhold Rampler, der Leiter der Kinder- und Jugendhilfe des Landes.

„Ganz, ganz genau hingesehen“

„Wenn Unrecht geschieht, gehört es geahndet“, sagte Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger bezüglich des Vorgehens der Staatsanwaltschaft. Auch wenn es für „das Strafrecht eine eigene Schiene gibt: Die Kinder gehören geschützt“, schrieb sie in einer Aussendung.

Ob die Geschwister in die Familie zurückkehren, sei daher offen und habe nichts mit dem Ausgang der Ermittlungen, sondern nur mit dem Kindeswohl zu tun. „Bei der Gefährdungseinschätzung des familiären Umfeldes“ müsse „ganz, ganz genau“ hingesehen werden, so Winkler-Kirchberger.