13 Jahre Haft für Messerattacke auf Studentin
Die 19-Jährige hatte mit Freunden die bestandene Matura in einem Welser Lokal gefeiert. Als sie auf die Toilette ging, soll plötzlich der Angeklagte hereingekommen sein und mit einem Messer ohne Vorwarnung mindestens achtmal auf sie eingestochen haben.
Leben mit Notoperation gerettet
Irgendwann ließ er von ihr ab, und sie schleppte sich hinaus, wo ihr jemand zu Hilfe kam. Die junge Frau wurde schwer verletzt, ihr Leben mit einer Notoperation gerettet. Das Opfer schilderte, dass es nach wie vor an den Folgen der Attacke leide.
Der Angeklagte gestand die Tat, das Motiv blieb aber unklar. Der Beschuldigte schiebt die Tat auf Drogen: Er habe Bier und Whisky getrunken sowie Joints geraucht. Zu später Stunde habe er von einem Dealer auf dem Stadtplatz eine ihm unbekannte weiße Substanz erhalten und diese konsumiert. Wenig später habe er die Messerattacke verübt und dabei nur an seine Ex-Freundin gedacht, mit der er unter anderem wegen der gemeinsamen Tochter im Streit war.
Ominöses Pulver
Bei dem ominösen Pulver soll es sich um eine Mischung aus Kokain, Ecstasy und Entwurmungsmittel gehandelt haben. Die Dreierkombination kenne er nicht, aber allein der Mix aus Kokain und Alkohol mache sehr aggressiv, sagte dazu ein Gutachter.
Frage der Zurechnungsfähigkeit
Die Psychiaterin Adelheid Kastner beantwortete die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit mit einem „klaren Ja“. Ebenso klar verneinte sie, dass der Mann eine Persönlichkeitsstörung habe oder aktuell gefährlich sei. Er sei bisher nie durch Aggressivität aufgefallen. Staatsanwältin Christine Steininger-Höller sah in der Tat einen versuchten Mord, Verteidiger Andreas Mauhart lediglich eine absichtlich schwere Körperverletzung. Die Geschworenen schlossen sich schließlich einstimmig der Ansicht der Anklägerin an.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Gericht verurteilte den Portugiesen bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang zu 13 Jahren Haft. Dass es bei einem Mordversuch geblieben sei, „lag nur daran, dass das Opfer rasch versorgt wurde, nicht, dass Sie sie nicht schwer verletzt haben“, sagte Vorsitzende Silvia Schneider in der Urteilsbegründung.
Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Link:
Verhaftung nach Messerattacke auf 19-Jährige (ooe.ORF.at)