Einweisung für Mutter nach Bluttat

Am Mittwoch ist jene Mutter in Wels vor Gericht gestanden, die im Februar in Nußdorf am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) ihren neunjährigen Sohn getötet hatte. Das Urteil der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist rechtskräftig.

Die Frau schwieg seit Prozessbeginn zu den Vorwürfen, auch die Zeugen - Verwandte - entschlugen sich der Aussage. Die Geschworenen fällten das Urteil einstimmig nach einer kurzen Beratung Mittwochmittag. Motiv für die Tat dürfte zunehmende gesellschaftliche Isolierung aufgrund der Erkrankung gewesen sein. Ein Gutachten attestierte der Frau Zurechnungsunfähigkeit, die Frau leide an paranoider Schizophrenie.

Tödliche Schnittverletzungen

Mit einem Messer fügte die Mutter am Morgen des 18. Februar ihrem neunjährigen Sohn tödliche Schnittverletzungen an einem Arm zu. Der Bub verblutete, die Frau soll danach versucht haben Suizid zu begehen. Zwei Versuche scheiterten. Zwischendurch hängte sie noch einen Abschiedsbrief an die Terrassentüre, der von außen sichtbar war. Ihre nebenan wohnende Mutter entdeckte den Brief einige Zeit später und fand im Haus ihre blutende Tochter sowie den toten Enkel.

Krankheit seit 2014 diagnostiziert

Die ehemalige Lehrerin leidet seit etwa 2014 an paranoider Schizophrenie. Zuvor waren ihre Lebensumstände solide, die Krankheit sei aber eine Zäsur gewesen, so die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner. Sie sei mehrmals - auch auf Initiative der Mutter, die sich sehr um sie kümmert - in Therapie gewesen, habe aber wenig Krankheitseinsicht gezeigt und die Medikamente immer wieder eigenmächtig abgesetzt, weil sie zu Gewichtszunahme führten.

Wie lange es dauern werde, bis von der Patientin keine Gefahr mehr ausgehe, sei schwer abzuschätzen, zwei bis drei Jahre seien aber ein realistischer Zeithorizont, so Kastner. Sie erklärte, dass man die Krankheit nur mit Medikamenten in Schach halten könne.

„Furchtbare Tragödie“

Der Verteidiger sprach von einer „furchtbaren Tragödie“. Seine Mandantin habe sich für die Krankheit geschämt. Die Frau hatte im Ermittlungsverfahren als Motiv angegeben, sie und ihr Sohn seien dadurch gesellschaftlich immer mehr in Isolation geraten, der Bub sei zu keinen Geburtstagsfeiern mehr eingeladen worden, und dafür habe sie sich schuldig gefühlt.

Ihre Angaben würden klar wie nur selten in solchen Fällen mit den kriminaltechnischen Ermittlungen übereinstimmen, sagte Staatsanwalt Christoph Weber. Er hatte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

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