Schuldspruch in Prozess um Glasflaschenattacke
Ins Gefängnis muss der inzwischen 22-jährige Mann trotz der unbedingten Freiheitsstrafe nicht, denn die zwei Monate hat er bereits vor dem Prozess in Untersuchungshaft verbracht. Bleiben also noch die 13 Monate bedingt, so der Pressesprecher vom Landesgericht Linz, Walter Eichinger.
Streit aus Eifersucht eskalierte
Auslöser für die Glasflaschen-Attacke war offenbar Eifersucht des Ex-Mannes. Er hatte den 21-Jährigen verdächtigt, mit seiner geschiedenen Frau eine Affäre zu haben. Die Frau, die Taufpatin des jungen Mannes, war mitten in der Nacht zu ihm ins Studentenheim gefahren, weil er Käse haben wollte.
Der Ex-Mann war ihr gefolgt und es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen den Männern, die schlussendlich eskalierte. Der 22-Jährige war teilweise geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.