Geisterfahrer wegen Vorsatz vor Gericht

Ein Geisterfahrer, der auf der Westautobahn rund 14 Kilometer auf der falschen Fahrbahn unterwegs war, ist in Wels vor Gericht gestanden. Die Anklage warf ihm vor, vorsätzlich, also bewusst falsch auf der Autobahn gefahren zu sein.

Der 67-jährige Deutsche fuhr am 24. März 2016 in der Morgendämmerung kurz nach 5.30 Uhr falsch auf die Westautobahn bei Mondsee auf. Auf der Fahrbahn Richtung Salzburg fuhr er Richtung Wien. Seine Geisterfahrt dauerte rund zwölf Minuten, Radio Oberösterreich warnte vor dem Falschfahrer im Verkehrsservice mehrmals. Nach etwa 14 Kilometer Fahrt konnte die Polizei den Deutschen stoppen.

Geisterfahrer Statistik 2016

ORF

„Vorsätzliche Gemeingefährdung“

Passiert ist zwar im Nachhinein betrachtet nichts, es gab keinen Unfall, trotzdem landete der Deutsche vor Gericht. In Wels musste er sich am Landesgericht wegen so genannter „vorsätzlicher Gemeingefährdung“ verantworten. Denn während der Fahrt habe er an die zehn entgegenkommende Autofahrer gefährdet.

Zu sechs Wochen bedingter Haft verurteilt

Die Anklage war durchaus überzeugt, dass der Mann die Geisterfahrt, zumindest teilweise, bewusst gemacht hat, also vorsätzlich. Betrunken war er nicht. Laut dem Landesgericht gab der Deutsche zu, als Falschfahrer unterwegs gewesen zu sein, er wurde rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Wochen verurteilt.