Entlassung von Linzer Schuldirektor bestätigt

Bestätigt hat das Landesverwaltungsgericht nun die Entlassung eines Linzer Volksschuldirektors, der dagegen Beschwerde erhoben hatte. Der Pädagoge war in diesem Schuljahr nicht an seinem Arbeitsplatz erschienen und wurde daraufhin entlassen.

Er hätte den Grund seiner Abwesenheit unverzüglich melden und seine Abwesenheit rechtfertigen müssen, so die Begründung des Landesverwaltungsgerichts. Außerdem wurden drei weitere Dienstvergehen festgestellt.

Lange Zeit verschwunden

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit, nachdem der Direktor der Linzer Schule über Monate nicht mehr an seinem Arbeitsplatz auftauchte. Das Schuljahr begann dann ohne ihm. Als Konsequenz stellte der Landesschulrat per Bescheid im November rückwirkend mit 12. September 2016 wegen „ungerechtfertigten Fernbleibens“ die Bezüge des Direktors ein.

Beschwerde abgewiesen

Der bis dahin verschwundene Direktor legte dagegen Beschwerde ein. Vor Gericht wollte er bewirken, dass dieser Bescheid abgeändert werde und die Bezüge verzinst ausbezahlt werden. Doch die Richter des Landesverwaltungsgerichts bestätigten am Mittwoch die Entlassung des Direktors. Die Beschwerde des Direktors sei „unbegründet abzuweisen“, heißt es in der Aussendung des Gerichts.

Links: