3.000 Euro Nachzahlung für Küchenhilfe
Das Gericht habe zu 100 Prozent zugunsten des Arbeitnehmers entschieden, gab die Arbeiterkammer Oberösterreich, die für den Beschäftigten vors Gericht zog, am Freitag bekannt.
AK: „Derartige Fälle häufen sich seit Jahren“
Der Unternehmer aus dem Bezirk Linz-Land habe den Rauswurf des kranken Mitarbeiters bei der Gebietskrankenkasse als „unberechtigten vorzeitigen Austritt“ deklariert. „Der Mitarbeiter hatte aber nie einen Austritt erklärt und hätte durch die Vorgehensweise seines Chefs viel Geld verloren“, so die AK.
Die Nachzahlung, die ihm nun zugesprochen wurde, setzt sich aus der Entgeltfortzahlung im Krankenstand, offenem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und einer Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub zusammen. Da sich solche Fälle seit Jahren häuften, fordert die Arbeiterkammer Regelungen für einen Kündigungsschutz im Krankheitsfall.