Mordprozess: Verteidigung will weitere Zeugen

Weil sie ihren Partner getötet haben soll, ist eine 40-Jährige am Mittwoch in Linz vor Gericht gestanden. Teilweise waren ihre Antworten widersprüchlich, wiederholte aber mehrmals, dass sie sich an die Tat nicht erinnern könne. Die Verteidigung will weitere Zeugen laden.

Das bisherige Leben der angeklagten Linzerin sei von Gewalt und Sucht geprägt gewesen, sagten Zeugen, Verteidigung in dem Schöffenprozess: Schwere häusliche Gewalt durch den Vater sowie ihre bisherigen Partner, Alkoholkonsum seit sie 13 Jahre alt ist, Tablettensucht, phasenweise auch andere Drogen, unerfüllter Kinderwunsch und eine schwere Krankheit, immer wieder Selbstverletzungen.

Im Entzugsprogramm Mann kennen gelernt

2012 lernte sie in einem Entzugsprogramm das spätere Opfer kennen und lieben - der erste Mann, der sie nicht geschlagen hat und sich um sie kümmerte. Auch er hatte allerdings Alkoholprobleme, so die Angeklagte. Aber nüchtern hätten sie sich gut verstanden.

Situation eskalierte

Am 1. Juli des Vorjahres erhielt der 53-Jährige die Kündigung seines Dienstgebers. Er sei niedergeschlagen gewesen, sie habe aber versucht, ihn aufzubauen, berichtete die Frau. Dann wurde den Tag und den Abend über jede Menge getrunken. Kurz vor 3.00 Uhr soll sie ihn mit einem Küchenmesser attackiert und tödlich verletzt haben. Die Frau informierte unmittelbar danach die Polizei, dass ihr Freund reglos am Boden liege.

Für den 53-Jährigen kam aber jede Hilfe zu spät, der Mann verblutete. Eine Blutanalyse der Angeklagten ergab eine Wert von 1,96 Promille Alkohol im Blut, dazu und Medikamente und Rauschmittel. Beim Opfer wurden 2,82 Promille Alkohol im Blut festgestellt, so das Polizeiprotokoll.

„Keine Erinnerung“ an die Tat

Die Angeklagte, die laut psychiatrischer Sachverständiger zurechnungsfähig ist, habe nicht planmäßig gehandelt, sondern eine Impuls-Tat gesetzt, so die Staatsanwältin. Sie könne zur Zeit vor und nach der Tat detaillierte Angaben machen, aber an den Messerstich selbst wolle sie sich nicht erinnern können.

Sonst waren die Angaben der 40-Jährigen während der Befragung teilweise widersprüchlich und zum Teil widersprachen auch die Aussagen der Zeugen dem, was die Angeklagte sagte. Sie selbst sprach von „Flashbacks“, die sie zuletzt gehabt habe und sich dadurch nur an Teile des Erlebten erinnern kann. Sie erklärte die Tat folgendermaßen: Aufgrund ihrer Gewalterfahrungen ritze sie sich seit Jahren. Ihr Lebensgefährte habe immer wieder versucht, sie davon abzuhalten.

„Wollte mir das Messer wegnehmen“

So dürfte es auch in der Tatnacht gewesen sein, vermutete sie. Sie habe das Messer an ihrem Knöchel angesetzt, daran könne sie sich erinnern. Sie gehe davon aus, dass er es ihr entwenden wollte und bei dem Gerangel den Messerstich abbekommen habe.

Die Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord, der Verteidiger sieht fahrlässige Tötung und will weitere Zeugen laden. Der vorsitzende Richter Rainer Nimmervoll vertagte die Verhandlung auf 12. Juni. An diesem Tag dürfte auch ein Urteil gesprochen werden. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes drohen der Frau 20 Jahre beziehungsweise lebenslange Haft.