Anklage nach tödlichem Unfall
Ihm wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Wels in einer Presseaussendung am Dienstag mit. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Tochter war Beifahrerin
Weil seine Tochter als Beifahrerin im Auto saß, wird der 50-Jährige außerdem wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt. Das Mädchen wurde nicht verletzt. Ein Termin für den Prozess stehe vorerst nicht fest.
Alkotest ergab 1,46 Promille Alkohol im Blut
Der 50-jährige Oberösterreicher hatte am Nachmittag des 30. April auf der Wiener Bundesstraße (B1) eine Fußgängerin mit seinem Wagen erfasst. Er war aufgrund eines schweren Hustenanfalls von der Fahrbahn abgekommen. Die 40-Jährige wurde über ein Brückengeländer geschleudert und fiel fünf Meter tief.
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Sie erlitt tödliche Verletzungen und starb noch an der Unfallstelle. Der Mann hielt mehrere hundert Meter später an und ging mit seiner Tochter zur Unfallstelle zurück. Ein Alkotest bei dem Autofahrer ergab 1,46 Promille. Der Führerschein wurde ihm abgenommen.
Link:
- Frau von Brücke geschleudert - tot (ooe.ORF.at; 1.5.17)