Oberlandesgericht bestätigt lebenslange Haft

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Montag das Ersturteil der „lebenslangen Haft“ für einen 57-jährigen Pensionisten bestätigt. Er war im Februar schuldig gesprochen worden, seine Ehefrau erstochen zu haben.

Der Pensionist war am Erstgericht in Steyr von den Geschworenen einstimmig für schuldig gesprochen worden, im Sommer des Vorjahres seine 53-jährige Frau in Ried im Traunkreis ermordet zu haben. Der 57-Jährige legte dagegen Berufung ein. Das Oberlandesgericht Linz ist den Argumenten des Mannes am Montag aber nicht gefolgt. Damit bleibt es bei der Höchststrafe.

Eifersucht als Auslöser

Eifersucht dürfte Auslöser für die Bluttat gewesen sein. Das Paar lebte getrennt, die Frau hatte einen neuen Freund. Im Juli vergangenen Jahres kam es dann zu der folgenschweren Auseinandersetzung. Der Frühpensionist soll seiner Frau in ihrer Wohnung aufgelauert haben - den Schlüssel dazu hatte er seiner Tochter gestohlen. Als die Frau von der Arbeit kam und auf ihren Noch-Gatten traf, soll sie laut geschrien haben.

Suizidversuch nach der Bluttat

„Dann hab ich zugestochen, ich wollte nur, dass sie still ist“, sagte der 57-Jährige beim Prozess aus. Er soll seine Frau im Bereich des Kopfes, Oberkörpers und Bauches mit einem Messer attackiert haben. Die Frau konnte sich noch ins Stiegenhaus retten und um Hilfe rufen, jedoch erlag sie ihren schweren Verletzungen. Der 57-Jährige versuchte, sich nach der Tat das Leben zu nehmen, er konnte gerettet werden.

Das Steyrer Gericht wertete das Geständnis des 57-Jährigen zwar als mildernd, die heimtückische Vorgehensweise aber als erschwerend - daher die lebenslange Haftstrafe.