Debatte um Abstände zu Bordellen
Das sogenannte Sexualdienstleistungsgesetz wird derzeit erneuert, und die Auseinandersetzung darum hat es sogar notwendig gemacht, dass sich ein eigener Unterausschuss des Landtags damit beschäftigen muss. Konkret geht es um den Abstand von 150 Metern zwischen Bordellen und Einrichtungen wie Schulen, Spielplätzen oder Kirchen.
Für ÖVP Prinzipienfrage
Die Novelle sieht vor, dass in Zukunft ein Bordell erlaubt werden kann, solange kein Sichtkontakt zwischen den Objekten besteht. Damit kann man sich der Landesgeschäftsführer der ÖVP, Wolfgang Hattmannsdorfer, ganz und gar nicht anfreunden: „Für uns ist es eine Prinzipienfrage, dass es neben einem Kindergarten, neben einer Schule oder neben einer Kirche kein Bordell geben kann“.
Dies betreffe auch den Schulweg, aber man sei gesprächsbereit, „und wenn ich den zuständigen Landesrat richtig deute, ist auch er gesprächsbereit, hier von seinem Fachentwurf auch abzurücken“.
Für FPÖ ist Sichtkontakt entscheidend
Der zuständige Landesrat ist Elmar Podgorschek (FPÖ), der neue Gesetzesvorschlag kam von seinen Beamten. Die Vorschreibung der Behörde sei nicht zwingend, „wenn die Mehrheit im Landtag sagt, sie wollen das noch strenger handhaben, habe ich kein Problem damit“. Für Podgorschek allerdings sei der Sichtkontakt das Entscheidende und nicht die Entfernung.
Endgültig entscheiden muss der Landtag. Aus der SPÖ war zu hören, dass für sie keine Gesetzesänderung notwendig sei. Die Grünen sprachen bei der Novelle von einer „vernünftigen Präzisierung“ und könnten sich ein Fallen der 150-Meter-Regel durchaus vorstellen.