Geldbuße nach tödlichem Liftunfall

Eine Geldbuße von 2.000 Euro zahlt ein Mann aus dem Mühlviertel nach einer Diversion. Er hatte auf seinem landwirtschaftlichen Anwesen einen Lift eingebaut, durch einen Defekt wurde sein 86-jähriger Vater im Liftschacht erdrückt.

Der Mann trage am Unfall im vergangenen September keine schwere Schuld, hieß es am Mittwoch in der Begründung am Landesgericht Linz.

Strafrecht sieht Diversion vor

Bei tragischen tödlichen Unfällen innerhalb von Familien kann das Gericht seit heuer bei Angehörigen Menschlichkeit zeigen. Das Strafrecht sieht die Möglichkeit einer Diversion vor, so die Universitätsprofessorin Lyane Sautner vom Strafrechtsinstitut in Linz gegenüber Radio OÖ: „Eine Diversion erhält die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten aufrecht, er wird nicht bestraft. Es erfolgt aber trotzdem eine kriminalstrafrechtliche Reaktion, es kann zur Zahlung eines Geldbetrages kommen, zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen oder auch nur zu einem Tatausgleich.“

Landesgericht Linz

ORF.at/Dominique Hammer

Option per Gesetz

Die Diversion gibt es in Österreich seit dem Jahr 2000, war aber grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ein Mensch durch eine Tat zu Tode kam. Jetzt schuf der Gesetzgeber eine Option in tragischen Fällen: „Der Gesetzgeber berücksichtigt die sogenannte ‚poena naturalis‘ für den Beschuldigten, also die natürliche Strafe. Der Beschuldigte ist schon dadurch genug gestraft, dass ein naher Angehöriger durch sein Verhalten zu Tode gekommen ist, sofern diese Tatfolge eine schwere psychische Belastung bei ihm auslöst", so Sautner.

Vater von Lift erdrückt

Genau das prüfte eine Richterin am Landesgericht Linz am Donnerstag. Verhandelt wurde der tragische Unfall mit einem Lift, bei dem ein 86-jähriger Landwirt Ende September vergangenen Jahres im Bezirk Perg erdrückt worden war. Sein Sohn, der den Lift eingebaut hatte, wurde wegen grob fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angezeigt. Der Strafrahmen dafür betrug bis zu drei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte nahmen das Angebot der Richterin von 2.000 Euro Geldbuße im Rahmen der Diversion an.

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