Unbedingte Haftstrafe nach sexuellem Missbrauch
Laut Anklage haben die beiden Mädchen Schreckliches durchgemacht. Gemeinsam mit ihrer Mutter lebten die damals zwischen sieben und zehn Jahre alten Kinder in den Jahren 2007 bis 2009 bei deren Lebensgefährten in Linz. Und der Mann, der eigentlich auf sie aufpassen sollte, soll sich in dieser Zeit immer wieder an ihnen vergangen haben.
Mann drohte den Mädchen
Das ältere Mädchen soll der Angeklagte zu Oralverkehr gezwungen, das jüngere immer wieder an den Geschlechtsteilen berührt und zu geschlechtlichen Handlungen genötigt haben. Dabei drohte er den Kindern offenbar damit, ihrer Mutter etwas anzutun, wenn sie nicht Stillschweigen bewahren würden. Erst Jahre später trauten sich die Mädchen, den Mann anzuzeigen.
Angeklagter legte Nichtigkeitsbeschwerde ein
Der 45-Jährige wurde am Dienstag am Landesgericht in Linz wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Nötigung und sittlicher Gefährdung Minderjähriger verurteilt: er erhielt zwei Jahre als Zusatzstrafe zu einer einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2011, insgesamt also zwei Jahre und zwei Monate unbedingt. Der Mann legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.