Keine Anklage nach tödlichem Schuss
Als sein Vater ihm das Gewehr entreißen wollte, löste sich ein Schuss und traf den 54-Jährigen tödlich im Kopf. Gegen den Sohn war wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen ermittelt worden. Das berichtete das „Neue Volksblatt“ am Mittwoch.
Gutachten betätigt tragischen Unfall
Staatsanwaltschaftssprecher Philip Christl begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass der 25-Jährige zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht zurechnungsfähig gewesen sei. „Außerdem bestätigten die nun vorliegenden Gutachten, dass es sich um einen tragischen Unfall handelte“, so Christl. Der Sohn hatte die Waffe laut Polizei legal besessen.
Link:
- Hintergründe zur Suizidtragödie (ooe.ORF.at; 1.5.16)