Gemeindeabgabe für Zweitwohnsitze

Der Landtags-Unterschuss hat am Donnerstag einen Vorschlag zur Zweitwohnsitzabgabe präsentiert: Wer einen Zweitwohnsitz hat, könnte künftig eine Gemeindeabgabe zahlen, denn auch diese Bewohner würden von der Erhaltung der Infrastruktur profitieren.

Vorbild für die oö. Variante sei das Kärntner Tarif-Modell gewesen, hieß es von der SPÖ. Laut Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz liegen die Tarife pro Wohnung zwischen 11,80 Euro pro Monat für Wohnflächen bis 30 Quadratmeter und 64,80 Euro für mehr als 90 Quadratmeter. Ausnahmen seien für Studierende und Pendler vorgesehen.

SPÖ „erfreut“, ÖVP „weitere Schritte“

Die SPÖ zeigte sich nach der Sitzung erfreut, sollen doch so - nach eigenen Aussagen - zentrale SPÖ-Vorschläge als Basis in die Zweitwohnsitzabgabe einfließen. Gemeindereferent Max Hiegelsberger (ÖVP) kündigte in einer Medienaussendung weitere Schritte dazu an. „Es gilt ein praktikables und vor allem brauchbares Resultat zu schaffen.“

Beschlossen werden soll die Zweitwohnsitzabgabe im Zuge der aktuellen Tourismusnovelle. In den wesentlichen Zügen sei der Vorschlag inhaltlich bestätigt und von allen Landtagsfraktionen zur Kenntnis genommen worden, so Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP).

Gemeinden sollen entscheiden

Mit dieser Abgabe würden die Gemeinden ein gutes Stück mehr Eigenständigkeit erhalten, so SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor. Und diese Selbstbestimmung sei wichtig und notwendig, damit sie ihre Leistungen erhalten können. Die Gemeinden sollen aber selbst bestimmen können, ob eine Abgabe eingehoben wird oder nicht. Bis Ende April werde ein gesetzlicher Entwurf erstellt, so die SPÖ.