Sieben Monate für fahrlässige Tötung
Die beiden Männer hatten sich im Oktober des Vorjahres in einer Wohnung in Braunau getroffen. Der 28-Jährige hatte ein Fentanyl-Pflaster dabei, das eigentlich zur Schmerztherapie, zum Beispiel bei Krebspatienten, eingesetzt wird. Laut Anklage hat der 43-Jährige dieses Pflaster ausgekocht und somit ein Opiat gewonnen. Dieses füllte er dann in Spritzen ab, die er seinem Bekannten überließ.
Über Gefährlichkeit der Substanz Bescheid gewusst
Der 28-Jährige injizierte sich das Suchtmittel dann selbst - und starb daran. Deshalb stand sein Bekannter am Donnerstag wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift und grob fahrlässiger Tötung vor Gericht: Er soll über die Gefährlichkeit der Substanz Bescheid gewusst haben. Der Mann war geständig. Er wurde zu sieben Monaten Haft verurteilt, zwei davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.