Eisenstangen-Mord: Fall nicht abgeschlossen

Rund ein Jahr nach der tödlichen Attacke mit einer Eisenstange in Leonding ist der Fall nach wie vor nicht abgeschlossen. Ein mittlerweile 42-Jähriger hat sein Nachbarsehepaar attackiert, das später später im Spital starb. Der Fall beschäftigt weiterhin die Gerichte.

Es war am 13. Februar des Vorjahres. Ein damals 41-Jähriger schlug in Leonding seine Nachbarn auf offener Straße nieder. Als das Paar am Boden lag trat er mit seinen Stahlkappenschuhen gegen ihre Köpfe, dann holte er eine Eisenstange von einer nahe gelegenen Baustelle und stach mehrmals auf die beiden Opfer ein. So stand es in der Anklage des darauffolgenden Gerichtsprozesses am Landesgericht Linz.

Sieben Jahre Haft wegen Totschlags

Die Opfer, ein 74-jähriger Mann und seine 72-jährige Frau, starben zwei Tage später in einem Spital. Dem voraus gingen jahrelange Nachbarschaftsstreitigkeiten. Das Ehepaar soll laut dem Verteidiger des Beschuldigten den Mann, seine Frau und seine beiden Kinder immer wieder angepöbelt und beschimpft haben. Auch vor der letztlich tödlichen Attacke sollen die beiden den Mann auf der Straße beschimpft haben. Dabei soll bei dem Leondinger das sprichwörtliche Fass übergelaufen sein. Ende Juli stand er vor dem Landesgericht in Linz und wurde zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Prozess Totschlag Mord Eisenstange Leonding

fotokerschi.at/Kerschbaummayr

Ende Juni wurde der 42-Jährige zu sieben Jahren Haft verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

Laut den Geschworenen habe der Mann nach einer allgemein nachvollziehbaren Gemütsbewegung heraus gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hingegen plädierte auf Mord. Das Urteil ist jedoch bis heute nicht rechtskräftig, da beide Seiten dagegen berufen haben.

Akt bei obersten Gerichtshof

Der Fall liegt laut dem Landesgericht Linz seit Ende November beim obersten Gerichtshof in Wien. In der Regel dauert es etwa drei bis sechs Monate bis dieser eine Entscheidung trifft. Er kann das Urteil bestätigen, die Strafe mildern oder erhöhen oder den Prozess entweder am Landesgericht oder am Oberlandesgericht Linz neu verhandeln lassen. Derweil bleibt der 42-jährige Beschuldigte in Haft.

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