Stalking-Prozess in Wels: Freispruch

Ein 44-Jähriger wurde am Freitag wegen Stalkings freigesprochen. Dem Mühlviertler wurde am Welser Landesgericht vorgeworfen, zwölf Jahre lang einer 42-jährigen Frau nachgestellt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

Zwölf Jahre lang soll der 44-jährige Mühlviertler sein Opfer verfolgt haben. Immer in den Sommermonaten, während seines Urlaubs im Salzkammergut. Er soll die Nähe der 42-Jährigen gesucht haben, mal am Badeplatz, mal am Radweg, er soll sie mit dem Auto verfolgt und immer wieder belästigt haben.

Nicht beharrlich genug

Am Freitag stand der Beschuldigte wegen des Vergehens der beharrlichen Verfolgung vor dem Richter im Welser Landesgericht. Schon nach einer halben Stunde war die Verhandlung zu Ende. Der Mann wurde aus rechtlichen Erwägungen freigesprochen, der Strafbestand „beharrliche Verfolgung“, sei nicht gegeben gewesen, hieß es.

Maximal bei 20 Prozent Verurteilungen

Tatsache ist: Nur in wenigen Stalking-Fällen kommt es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung, bestätigt Maria Schwarz-Schlöglmann vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich. Demnach sollen etwa 15 bis 20 Prozent letztlich verurteilt werden.

Rund 230 Betroffenen haben die Experten des Gewaltschutzzentrums im Vorjahr beigestanden. 2015 registrierte das Gewaltschutzzentrum 152 Stalking-Fälle. Das sogenannte „Cyber Stalking“ nehme mit den verbreiteten sozialen Medien zu, so Schwarz-Schlöglmann. In schweren Fällen drohen Tätern bis zu einem Jahr Haft.