VfGH bestätigte Linzer Wasserschongebiet
Wenn im Großraum Linz Wasser aus dem Hahn fließt, dann kommt es in der Regel aus dem Wasserwerk Scharlinz - rund 400.000 Oberösterreicher versorgt das Wasserwerk, es ist nach dem Werk in Goldwörth das zweitgrößte in Oberösterreich.
ORF
Um Trinkwasser zu sichern
Um den Trinkwasserschutz zu sichern, ist das Areal das Wasserwerk vor zwei Jahren zum Schongebiet erklärt worden - ohne Umwidmungsmöglichkeit und mit strengen Bauauflagen. Ein Beispiel: Bohrungen, tiefer als drei Meter über dem mittleren Grundwasserspiegel, sind verboten. Für Anschober sind diese Regelungen unverzichtbar für den Schutz des Trinkwassers - doch manchen Unternehmern der Region sind sie ein Dorn im Auge. Es entbrannte ein Streit zwischen Unternehmern und Umweltschützern.
Bauflächen abgewertet
Vor allem von Seiten der Wirtschaftskammer hagelte es Kritik: Diese Auflagen schaden dem Wirtschaftsstandort, hieß es. Investitionen würden erschwert und Bauflächen abgewertet werden.
Der Konflikt gipfelte in einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, weil einem Unternehmen aufgrund der Beschränkungen im Schongebiets kein neuer Lagerplatz bewilligt werden sollte. Diese Beschwerde blitze nun aber beim VfGH ab. Die Verordnung um das Schongebiet sei rechtmäßig, so die Entscheidung des Höchstgerichts.