Zwei Jahre Haft nach Geldwäsche

Zu zwei Jahren unbedingter Haft ist am Freitag am Landesgericht Linz ein 46-jähriger Mann verurteilt worden. Ihm wurde Geldwäsche und Urkundenfälschung vorgeworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Mann aus dem Kongo wurde vorgeworfen, mit Hilfe von gefälschten Ausweisen insgesamt 16 Konten - unter anderem bei Banken in Leonding und Linz - eröffnet zu haben. Auf diese Konten sollen insgesamt 130.000 Euro überwiesen worden sein, die aus Betrügereien stammten.

Geldwäsche und Urkundenfälschung

Durchgeführt wurden diese von Tätern aus Deutschland und Belgien, die noch nicht ausgeforscht werden konnten. Sie hatten ihre Betrugsopfer angewiesen, Geld auf die Konten des 46-Jährigen zu überweisen. Der wiederum behob das Geld dann von den Konten und leitete es an die Auftraggeber weiter.

Wegen Geldwäsche und Urkundenfälschung wurde der voll geständige Mann heute zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, so der Pressesprecher des Landesgerichts Linz.