Reaktionen zu „Schwimmunterricht-Urteil“

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass ein muslimisches Schweizer Ehepaar seine beiden Töchter nicht aus religiösen Gründen aus dem Schwimmunterricht nehmen darf, sorgt auch in Oberösterreich für Reaktionen.

Das Argument der Richter: Integration habe Vorrang gegenüber religiösen Interessen der Eltern. Zudem sei den damals sieben und neun Jahre alten Mädchen erlaubt worden, Burkinis zu tragen.

„Vorgangsweise in Oberösterreich bestätigt“

Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) sieht mit diesem Urteil die Vorgangsweise in Oberösterreich bestätigt. Auch hier heiße es: Gemeinsamer Schwimmunterricht für alle, wobei die Mädchen die Möglichkeit haben, einen Burkini, der den Kopf und den Körper bedeckt, zu tragen.

„Ein richtiger Schritt“

Für FPÖ-Landeschef Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner ist das Urteil ein „richtiger Schritt“. Die Teilnahme am Sport-und Schwimmunterricht in der Schule müsse „Teil der Integrationsvereinbarung“ sein, meint Haimbuchner. Wer mangelnde Bereitschaft zur Integration zeige, müsse mit Sanktionen rechnen.

Links: