Schadenersatz für geschossenen Luchs

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall eines abgeschossenen Luchses dem Nationalpark Kalkalpen recht gegeben. Die wegen des illegalen Abschusses beschuldigte Jägerin muss dem Nationalpark Schadenersatz leisten.

12.100 Euro muss die Jägerin an den Nationalpark zahlen und auch die Verfahrenskosten tragen. Das habe der OGH entschieden, sagte Nationalpark-Direktor Erich Mayerhofer. Die Entscheidung des OGH sei wegwesend für alle Artenschutzprojekte in Österreich.

Alle männlichen Luchse verschwunden

Der Weg zu diesem Urteil war lang. Nachdem im Nationalpark Kalkalpen sämtliche männlichen Luchse verschwunden waren, wurde vor knapp zwei Jahren eines der Tiere in der Tiefkühltruhe eines Präparators entdeckt. Die Spur führte zu einer Jägerin und ihrem Mann, ebenfalls ein Jäger. Beiden wurde vor dem Bezirksgericht Steyr der Prozess gemacht, der Nationalpark für seine Schadenersatzansprüche jedoch auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Luchs

APA/dpa/Patrick Pleul

Die zweite Instanz sah keinen Anspruch auf Schadenersatz

Vom Bezirksgericht Steyr wurde dem Nationalpark ein Anrecht auf Schadenersatz zuerkannt. Die Jägerin ging aber in Berufung, und das Landesgericht Steyr als Berufungsgericht wies das Schadenersatzbegehren des Nationalparks ab. Die Begründung war, dass für den Abschuss eines wilden Tieres kein Schadenersatz beansprucht werden könne. Der Nationalpark wandte sich darauf an die oberste Instanz, den OGH, und bekam nun recht. Ein Nationalpark habe die Aufgabe, artengeschützte Tiere zu schützen und deren Bestand zu sichern, so der OGH.

Luchs

Nationalpark Kalkalpen

Das Luchsweibchen Freia im Nationalpark Kalkalpen

Im Nationalpark fehlen allerdings weiterhin die männlichen Luchse, weshalb das Wiederansiedelungsprojekt der hierzulande ursprünglich heimischen Luchse gefährdet ist. Die Schweiz sei zwar weiterhin bereit, von ihrem Wildbestand einen männlichen Luchs zur Verfügung zu stellen, so Mayrhofer, allerdings nur, wenn sichergestellt sei, dass die Tiere nicht wieder illegal abgeschossen werden. Man wolle demnächst mit den Schweizern verhandeln und sei zuversichtlich, die Eidgenossen überzeugen zu können.

Unterdessen könnte nun ein ebenfalls aus der Schweiz stammendes Luchsweibchen verschwunden sein. Von Kora gibt es seit Längerem kein Lebenszeichen mehr.

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