ORF-Interview entlarvte falschen Notfallsanitäter

Ein Nachspiel hat der Busunfall am Mondsee für einen 54-jährigen Salzburger. Er fuhr mit Blaulicht zum Unfallort und gab sich fälschlicherweise als Notfallsanitäter aus. Durch sein ORF-Fernsehinterview flog er auf, so die Polizei am Freitag.

Der 54-Jährige war mit einem roten Geländewagen mit Salzburger Kennzeichen samt Blaulicht zum Busunglück nach St. Lorenz (Bezirk Vöcklabruck) gekommen. Dort war ein Reisebus mit Urlaubern aus Fernost von der schneeglatten Mondseestraße (B154) auf eine Wiese geschlittert und umgekippt. Fünf Passagiere wurden bei dem Unfall verletzt, der Lenker sogar schwer.

Busunfall am Mondsee

ORF

Dass der falsche Sanitäter als Letzter noch lange die Aufräumarbeiten beobachtete, fiel vorerst nicht weiter auf - erst als er das Fernsehinterview gab

„Vom Hubschrauberdienst beauftragt“

Der laut Polizei ausgebildete Krankenpfleger – er war Sanitäter beim Bundesheer - kam in einer Rot-Kreuz-Uniform mit Koffer und Arzttasche zum Unfallort, als der Einsatz für den Rettungsdienst bereits vorbei war, so der Leiter des Roten Kreuzes Vöcklabruck, Gerald Schuster. Ihm gegenüber gab der Mann an, im Hubschrauberdienst Salzburg zu sein. Wegen der schlechten Witterung sei er beauftragt worden, mit dem Privatauto nach St. Lorenz zu fahren.

Kam am Ende des Einsatzes

Der Leiter des Roten Kreuzes Vöcklabruck Gerald Schuster sprach den ihm Unbekannten in der Rot-Kreuz-Uniform an, weil er erst zu Ende des Einsatz ankam.

Richtigen Namen im Fernsehinterview angegeben

Bei dem Fernsehinterview an der Unfallstelle nannte der falsche Sanitäter allerdings seinen richtigen Namen, und so kam die Polizei dem Salzburger rasch auf die Spur. Bei der Befragung am Freitag sagte der 54-Jährige gegenüber den Beamten, er habe nur helfen wollen. Da er keinen Patientenkontakt hatte, ist für das Rote Kreuz „die groteske Situation gut ausgegangen“, so Schuster.

Dennoch hat sein Einsatz ein Nachspiel: Der Mann wird wegen illegaler Fahrt mit Blaulicht angezeigt, im Falle einer Verurteilung droht ihm bis zu einem halben Jahr Haft.

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