Neues Jagdgesetz mit höheren Strafen

Das Jagdgesetz in Oberösterreich wird reformiert, darauf haben sich alle vier Parteien geeinigt. Es soll unbürokratischer werden sowie eine Veränderung beim Entziehen von Jagdkarten bringen.

Es waren intensive Verhandlungen zwischen den Parteien, der Landwirtschaftskammer und des Landesjagdverbands. Jetzt kam es zu der Einigung: Das oberösterreichische Jagdgesetz wird geändert. Unbürokratischer soll es werden, so Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP). Eine wesentliche Veränderung betrifft das Entziehen von Jagdkarten.

Konsequenzen nach illegalen Abschüssen

Nach den illegalen Abschüssen von zwei Luchsen im Nationalpark Kalkalpen sind härtere Sanktionsmöglichkeiten gefordert worden. Denn nach einer gerichtlichen Verurteilung wegen Wilderei soll die Jagdkarte künftig nicht nur für drei, sondern für bis zu sieben Jahre entzogen werden können. Dies sei nicht der einzige Änderung, so Gottfried Hirz von den Grünen: Der zweite Bereich, der uns besonders wichtig war: „Dass Personen, gegen die ein Waffenverbot verhängt worden ist, für die Dauer dieses Waffenverbots auch der Jagdschein entzogen wird. Weil natürlich niemand versteht, dass jemand eine Jagdkarte hat, wenn gleichzeitig über ein Strafdelikt ein Waffenverbot verhängt wurde."

Änderungen bei Wildschäden

Auch bei den Wildschäden habe es eine Annäherung zwischen Landwirtschaft und Jagd gegeben. Jäger müssen auch künftig die Kosten für Gerichtsprozesse bezahlen, außer, ein Geschädigter gibt eine mehr als doppelt so hohe Schadenssumme an. Dann muss sich auch der Grundbesitzer an den Gerichtskosten beteiligen. Wird beispielsweise ein Wildschaden in Höhe von 10.000 Euro angegeben, der tatsächliche Wert beträgt aber nur 4.000 Euro, trägt der Jäger die Verfahrenskosten nicht alleine, sagt Franz Reisecker, Präsident des oberösterreichischen Bauernbunds.

Der Initiativantrag ist von allen Parteien eingebracht worden, noch im Dezember soll im Landtag über das neue Jagdgesetz abgestimmt werden.