Halloween: Polizei warnt vor Straftaten
Nicht alles, was ein harmloser Streich sein soll, ist auch erlaubt. Immer wieder landen bei der Polizei nach Halloween Anzeigen über Sachbeschädigungen, etwa beschmierte Hauswände oder Autos, beschädigte Briefkästen oder zerstörte Mülltonnen. All dies ist kein Spaß mehr, sondern strafbar.
Straftaten statt Spaß
Dasselbe gilt natürlich für Diebstähle, Drohungen oder gar Körperverletzungen. Die Polizei ersucht die Eltern, ihre Sprösslinge noch eingehend darauf hinzuweisen, bevor sie losziehen und mit dem typischen Halloween-Spruch „Süßes oder Saures“ an den Haustüren Schleckereien erbetteln.
Folgende Handlungen sind laut Polizei klare Straftaten:
- Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
- Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
- Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
- Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
- Das Zerstören von Blumenbeeten
- Das Auskippen von Mülltonnen
- Das Bedrohen von Bewohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben
- Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
- Auch Lärmbelästigungen sind strafbar.
Verstärkt Streife
Die Polizei verstärkt Montagnacht ihren Streifendienst, um bei möglichen Straftaten rasch einzuschreiten. Aus aktuellem Anlass warnt sie junge Leute auch ausdrücklich davor, als Gruselclowns Schrecken zu verbreiten oder gewalttätig zu werden. Gefährliche Vorkommnisse sollten gleich über den Polizeinotruf gemeldet werden.