Eintrag von drittem Geschlecht abgelehnt

Das Landesverwaltungsgericht (LVG) OÖ hat den Antrag eines intersexuellen Klägers auf die Geschlechtsbezeichnung „inter“, „anders“, „X“, „unbestimmt“ im Personenstandsregister abgewiesen. Eine Revision ist aber zugelassen.

Der Kläger wollte seinen Geburtenbucheintrag berichtigen lassen. Das Geburtenregister weist „ihn“ als Mann aus, laut anderen Schriftstücken handelt es sich um eine Frau. Sein Anliegen wurde vom Standesamt Steyr aber abgelehnt. Dagegen hatte der 40-Jährige geklagt - wie berichtet: „Drittes Geschlecht“ vor dem LVwG.

Dritte Geschlecht Kläger

ORF

Die Klage des 40-jähriges Steyrers wurde abgelehnt.

„Drittes Geschlecht nicht vorgesehen“

Das LVG kam zu dem Schluss, dass die Eintragung eines dritten Geschlechts vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sei und die österreichische Gesamtrechtsordnung vom Prinzip ausgehe, dass jeder Mensch entweder weiblichen oder männlichen Geschlechts ist.

Das Gericht hatte auch keine begründeten Bedenken an der Verfassungskonformität der Bestimmungen des Personenstandsgesetzes. Denn „der Verfassungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass ein Gesetz nicht schon dann gleichheitswidrig ist, wenn seine Anwendung nicht in allen Fällen zu einem befriedigenden Ergebnis führt“, heißt es in der Entscheidung.

Revision zugelassen

Die Beschwerde wurde daher als unbegründet abgewiesen. Weil es aber um eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung gehe und die höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu fehle, wird die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich zugelassen.

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