Grenzüberschreitendes Rettungsabkommen

Oberösterreich und Südböhmen haben jetzt ein Rettungskräfteabkommen unterzeichnet. Damit können Rettungseinsätze grenzüberschreitend erfolgen, und Patienten kommen in jenes Krankenhaus, das am nächsten liegt.

Das kann im Fall des Falles auch ein tschechisches Krankenhaus sein. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll die Durchführung und Qualitätssicherung überwachen und sichern.

Wer am schnellsten ist, fährt zum Unfall

Passiert in Zukunft im Grenzgebiet ein Unfall mit Verletzten, dann fährt jene Rettungsstelle zum Einsatz, die am nächsten und am schnellsten ist und ein Fahrzeug einsatzbereit hat - und das muss nicht immer die Ortsstelle des Roten Kreuzes sein, die in dem Land liegt, in dem der Unfall passiert ist. Konkret heißt das, dass auch ein tschechischer Rettungswagen mit seiner Besatzung an einem Unfallort im Mühlviertler Grenzgebiet zum Einsatz kommen kann und umgekehrt.

Zweisprachige Besatzung in Fahrzeugen

Die Fahrzeugbesatzungen sind mit entsprechend zweisprachigen Sanitätern ausgestattet. Stehen in einem Land nicht ausreichend eigene Rettungskapazitäten zur Verfügung, kann die Rettungsleitstelle ohne Umwege die Partnerleitstelle des anderen Landes um Hilfe ersuchen. Und dabei können Verletzte auch ab sofort in die nächstgelegene medizinische Einrichtung, unabhängig von den gegebenen Staatsgrenzen, gebracht werden.

Arbeitsgruppe überwacht die Kooperation

Unterzeichnet wurde das Abkommen jetzt von Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) und seinem südböhmischen Amtskollegen Jiri Zimola in Budweis. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe überwacht die grenzüberschreitende Rettungskooperation, sichert die Qualität und klärt Streitfragen.