Haftstrafe wegen sexueller Belästigung

In Linz ist ein 29-jähriger Asylwerber zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll sich in einem Hallenbad vor einer Frau und ihren drei Kindern selbst befriedigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Jänner soll der Asylwerber aus Afghanistan im Linzer Parkbad vor der Frau und ihren drei Kindern sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben. Die Frau rief den Bademeister, der aber nur mit einem Achselzucken und der Bemerkung, da könne er nichts machen, reagiert haben soll.

Täter zwei Wochen später wieder erkannt

Zwei Wochen später war die Frau wieder im Parkbad und erkannte bei diesem Besuch den Täter wieder. Der Bademeister rief sofort die Polizei und der Verdächtige wurde festgenommen.

Angeklagter beteuerte Unschuld

Bei der Verhandlung beteuerte der Afghane zwar seine Unschuld, für das Gericht waren aber die Frau und ihre zehnjährige Tochter absolut glaubwürdig. Der 29-Jährige wurde wegen sexueller Belästigung und sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der Afghane erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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