Bekenntnis zum Erhalt öffentlicher Badeanlagen

Nachdem sich LH Josef Pühringer (ÖVP) dafür ausgesprochen hat, die 13 öffentlichen Badeanlagen an Seen zu erhalten, bekommt er Unterstützung der Grünen, die einen Antrag Privatisierungsstopp für Seegrundstücke des Landes stellen wollen.

„Wir wollen diese Flächen und damit den freien Seezugang und unentgeltliches Badevergnügen den Menschen im Land weiterhin zur Verfügung stellen“, so Pühringer in einer Medienaussendung vergangene Woche. Den Erholungsuchenden solle auch weiterhin das Bade- und Freizeitvergnügen bei freiem Eintritt ermöglicht werden.

Traunsee

ORF/Erl

Traunsee

Pühringer: Verwertung nicht angedacht

Fünf Millionen Euro wurden in den vergangen zehn Jahren in die landeseigenen Badeplätze investiert, die Sport- und Spielflächen besonders für Kinder ausgebaut. Eine Veräußerung oder sonstige Verwertung dieser insgesamt über eintausend Quadratkilometer großen Flächen sei nicht angedacht, so Pühringer.

Hirz: Privatbesitz schließt Öffentlichkeit aus

Klubobmann Gottfried Hirz verwies – ebenfalls in einer Medienaussendung - auf eine Grüne Initiative im Landtag, die freien Zugänge an den heimischen Badeseen zu erhalten und lud die ÖVP ein, diese zu unterstützen. Der Grund sei, dass diese öffentlichen freien Zugänge immer weniger würden.

Bade- und Erholungsanlagen des Landes OÖ:

  • Attersee: Litzlberg, Weyregg, Attersee, Unterach
  • Traunsee: Traunkirchen
  • Mondsee: Loibichl
  • Zellersee: Tiefgraben, Zell am Moos
  • Hallstättersee: Obertraun
  • Holzöstersee: Franking
  • Höllerersee: Haigermoos
  • Badesee Wildenau
  • Badesee Feldkirchen

„In Landesverfassung verankern“

Seeuferflächen würden verbaut oder seien in Privatbesitz, die Badegäste daher ausgeschlossen. Aber gerade die Flächen rund um die oberösterreichischen Seen müssten allen offen stehen, forderte Hirz. Der Grüne Antrag im Landtag will einen sofortigen Privatisierungsstopp für Seegrundstücke im öffentlichen Eigentum.

Außerdem soll das Land zum Verkauf stehende Badeplätze kaufen und für die Öffentlichkeit samt ausreichender Infrastruktur zur Verfügung stellen, bei Umwidmungen oder Bebauungen die Freiflächen in der Raumordnung sichern und den freien Seezugang bei künftigen Projekten - wie in Bayern - sogar in der Landesverfassung verankern.