Kleinkind überrollt: Anklage gegen Großvater

In Vöcklamarkt (Bezirk Vöcklabruck) ist ein Zweijähriger aus dem fahrenden Auto seines Großvaters gefallen und von einem nachkommenden Wagen überrollt worden. Der Großvater muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte am Donnerstag einen Bericht im „Neuen Volksblatt“. Die Ermittlungen gegen den Lenker des nachkommenden Autos wurden eingestellt.

Bub machte Autotür während der Fahrt auf

Der 55-jährige Großvater war am 30. April mit seinen beiden Enkelkindern im Auto unterwegs. Der Zweijährige und seine vierjährige Schwester saßen auf der Rückbank des Wagens, waren aber laut Polizei nicht in Kindersitzen. Während der Fahrt durch das Ortsgebiet schaffte es der Bub, die Autotür zu öffnen. Er fiel auf die Straße und wurde von einem nachfolgenden Pkw überrollt. Das Kind starb noch an der Unfallstelle.

Staatsanwaltschaft: Fahrlässige Tötung

Die Staatsanwaltschaft Wels brachte beim Bezirksgericht Vöcklabruck Strafantrag gegen den Großvater ein. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil der Bub im Wagen nicht gesichert war. Dem Mann droht im Fall einer Verurteilung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Das Ermittlungsverfahren gegen den nachfolgenden Lenker, der das Kind überrollte, wurde eingestellt. Ihm sei kein Fehlverhalten nachzuweisen gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

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