Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Alltag
Die Arbeiterkammer OÖ nennt als Beispiel einen der insgesamt 900 Fälle des Vorjahres: Eine junge Frau, die im wahrsten Sinne des Wortes alle Hände voll zu tun hatte, um sich gegen die Zudringlichkeiten ihres Chefs zu wehren: Der Mann habe die Frau gegen ihren Willen hoch gehoben und immer wieder ein Bussi gefordert. Als die Frau unmissverständlich klar gemacht habe, dass sie das nicht wolle, sei sie in ihrem Arbeitsbereich degradiert worden. Darauf kündigte sie und wandte sich an die Arbeiterkammer. Es kam zu einem Vergleich, und die Frau erhielt 3.000 Euro Schadenersatz.
Beratungen im Frauenbüro seit Jahren gestiegen
Seit rund zehn Jahren gibt es das Frauenbüro der Arbeiterkammer. Die Beratungen zum Thema sexueller Belästigungen seien seither gestiegen. Betroffen seien alle Branchen und alle Hierarchieebenen - Arbeiterinnen wie Angestellte. Häufig handle es sich bei den Tätern um Vorgesetzte, die dadurch ihre Macht demonstrieren und ihre Überlegenheit ausnützen wollen.
„Kein Kavaliersdelikt“
Wie kann man sich dagegen wehren oder davor schützen? Um Rechte, Pflichten, sowie Konsequenzen im Fall sexueller Belästigung geht es daher in der neuen AK-Broschüre mit dem Titel „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“. Die Broschüre informiert auch darüber, wie man Belästigungen wirksam bekämpfen kann und wo es Unterstützung gibt, denn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sei kein Kavaliersdelikt, so AK-Präsident Johann Kalliauer.