Kritik an Kastrationspflicht

Ab 1. April müssen auch Katzen auf Bauernhöfen kastriert werden, sonst droht eine Anzeige. Die Landwirtschaftskammer ist gegen die Verschärfung des Gesetzes, denn bisher waren Bauernhöfe von dem Gesetz ausgenommen.

Die Verschärfung des Gesetzes soll dabei helfen, die Zahl der ausgesetzten oder im Tierheim abgegebenen Katzen zu reduzieren. Rund 1.000 Katzen sind allein im letzten Jahr im Tierheim Linz abgegeben worden, darunter hunderte Tiere von Bauernhöfen. Eine Gesetzesänderung soll dem nun einen Riegel vorschieben.

Strafen bis zu 4.000 Euro drohen

Ab 1. April müssen auch Katzen von Bauernhöfen, die bisher von der Kastrationspflicht ausgenommen waren, kastriert werden, und es drohen Strafen von bis zu 4.000 Euro. Friedrich Pernkopf, Direktor der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, sagt: „Aus unserer Sicht ist das nicht akzeptabel. Natürlich dort, wo die Hauskatze ortsfest ist, wird diese Kastration zu akzeptieren sein. Aber bei Katzen, über die ein Landwirt möglicherweise gar keine Verfügungsgewalt hat, ist es sehr schwer zu argumentieren, dass die Verantwortung nun mehr beim Bauern liegen würde.“

„Freigängerkatzen das größte Problem“

Tierärzte aus Oberösterreich begrüßen zwar das Gesetz, die Umsetzung in der Praxis sei aber schwierig, so die Linzer Tierärztin Barbara Hager-Herndl. Vor allem, weil das größte Problem nicht geklärt sei: „Die Katzen, die eigentlich Freigänger sind und keinem Haushalt zugehören, also wild lebende Katzen, und scheu und nicht zugänglich sind, machen eigentlich das allergrößte Problem.“

Kontrollen auf Bauernhöfen nicht geplant

Wer schlussendlich dafür verantwortlich ist, dass auch diese teilweise verwilderte Katzen, die auch auf Bauernhöfen leben, zum Tierarzt kommen, das müsse von Fall zu Fall entschieden werden, heißt es von Seiten des Landes. Gesonderte Kontrollen auf Bauernhöfen, die die Katzen ins Visier nehmen, sind vorläufig nicht geplant. Es habe deswegen aber bereits Anzeigen bei den Bezirkshauptmannschaften gegeben.