Einweisung nach Attacke mit Motorsäge

In Ried im Innkreis ist am Dienstag ein 20-jähriger Innviertler wegen Mordversuchs vor Gericht gestanden. Er soll versucht haben, seine Eltern mit einer Motorsäge zu töten. „Einweisung in eine Anstalt“, lautete das Urteil, das rechtskräftig ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei Prozessbeginn bereits für den 20-Jahrigen eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Gutachterin Adelheid Kastner bezeichnete den Angeklagten als „schwer krank“. Die Geschworenen mussten die Frage beantworten, ob der Angeklagte freiwillig die Tat beendet hat und, ob er zurechnungsfähig war oder nicht.

Aus Mordversuch wurde Körperverletzung

Sie entschieden mit vier zu vier, dass er freiwillig von der Tat abgelassen habe, daher war sie nur mehr als Körperverletzung und nicht - wie angeklagt - als Mordversuch zu werten. Alle acht Geschworenen sprachen sich dafür aus, dass er zurechnungsunfähig gewesen sei. Damit wird der junge Mann auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Tod von Stimmen befohlen“

Am Tattag sei ihm von Stimmen befohlen worden, jemanden zu töten, sagte der Mann vor Gericht. Also habe er die Motorsäge geholt und sei zu seinen Eltern ins Schlafzimmer gegangen. Der Vater versuchte, den Angriff abzuwehren und wurde dabei leicht an der Hand und am Kopf verletzt. Dann starb laut Angeklagtem die Motorsäge ab und er will seine Mordabsichten fallen gelassen haben: „Als die Stimmen weg waren, habe ich gleich gemerkt, dass ich Scheiße gebaut habe.“

Eltern verweigerten Aussage

Staatsanwalt Franz Josef Zimmer sah allerdings keinen freiwilligen Rücktritt vom Versuch. Denn die Säge könnte auch in die Bettdecke geraten und dadurch abgestorben sein. Die Eltern des Angeklagten verweigerten die Aussage zum Tatablauf.

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