Zwei Jahre Haft für Schlepperei und Nötigung

In Linz ist am Montag ein 26-Jähriger vor Gericht gestanden, der Flüchtlinge von Ungarn nach Österreich oder Deutschland geschleppt und auch seine Freundin attackiert haben soll. Zwei Jahre unbedingt lautete dafür das Urteil, das rechtskräftig ist.

Laut Anklage soll der gebürtige Tschetschene seine Freundin über ein halbes Jahr lang mehrmals gegen Bauch, Kopf und Rücken geschlagen haben - auch als sie schwanger war. Einmal habe er sogar mit einem Messer nach ihr geworfen, wobei die Frau eine Schnittwunde am Oberschenkel davontrug. Außerdem drohte der gewalttätige Freund ihr offenbar mit dem Umbringen, wenn sie ihn wegen seiner Schlepperaktivitäten anzeige, ging Einzelrichterin Petra Oberhuber die Anklageschrift durch.

Meinung nach Aussageprotokoll geändert

Die schwere Nötigung und Körperverletzung sowie die gefährliche Drohung wollte der Angeklagte am Anfang der Verhandlung nicht zugeben. „Ich habe sie nur dreimal leicht ins Gesicht geschlagen“, meinte er. Als die Richterin ihn jedoch mit der protokollierten Aussage der Freundin, die inzwischen untergetaucht ist, konfrontierte, änderte er seine Meinung. Nur in den Bauch will er ihr nicht geboxt haben.

Wachebeamte angegriffen

Trotz Angst vor dem 26-Jährigen ging die Frau zur Polizei und ihr Freund wurde Mitte September festgenommen. Aus Wut darüber, dass er ins Gefängnis musste, trat und schlug er bei der Leibesvisitation zwei Wachbeamte, gab der bereits fünffach Vorbestrafte vor Gericht zu.

„Einer der Beamten erlitt einen knöchernen Ausriss am Ringfinger“, erläuterte die Richterin, weshalb dem Angeklagten auch schwere Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt wurde. Dafür entschuldigte er sich und er billigte zu, 2.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

„17.000 Euro mit Schlepperei verdient“

Ebenso gestand er, zwischen Juli und September rund 112 Erwachsene und Kinder - meist syrischer Herkunft - geschleppt zu haben. Er holte die Menschen mit einem Auto in Ungarn ab und brachte sie entweder nach Wien, Salzburg oder Kollerschlag. Für Fahrten nach Wien habe es pro Erwachsenem 150 Euro, für jene an die österreichisch-deutsche Grenze 400 Euro gegeben. „Insgesamt habe ich 17.000 Euro verdient“, erklärte der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine „angemessene Bestrafung“. Auf das schwerste Delikt, die gewerbsmäßige Schlepperei, steht zwischen sechs Monaten und fünf Jahre Gefängnis. Oberhuber entschied auf zwei Jahre unbedingt sowie die Rückgabe der 17.000 Euro Gewinn. Das Urteil ist rechtskräftig.