Erste Klage gegen VW-Händler
Im Mai 2014 kaufte der nunmehrige Kläger von einem oberösterreichischen Autohändler einen VW Touran - als Diesel und mit einem geringen Verbrauch. Beim Verkaufsgespräch sei auch auf die sogenannte BlueMotion-Technologie eingegangen worden, die laut Hersteller einen niedrigen Spritverbrauch und eine geringe Emission gewährleiste, sagte der Anwalt des Autobesitzers, Michael Poduschka, gegenüber der APA.
Händler soll Wagen zurücknehmen
Nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals will der Autobesitzer nun aber, dass der Fahrzeughändler seinen Wagen zurücknimmt und er das Geld dafür zurückbekommt. Hätte sein Mandant gewusst, dass der Wagen manipuliert ist und nach zwei Jahren umfangreich repariert werden muss, hätte er das Fahrzeug nicht erworben, argumentiert der Anwalt. Ein weiterer Punkt der inzwischen beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage bezieht sich auf die Gewährleistung: Denn der Mangel betreffe eine zugesicherte, nicht verbesserungsfähige Eigenschaft.
Anwalt vertritt 80 VW-Fahrer
Poduschka, der insgesamt 80 VW-Fahrer vertritt, warnt betroffene Fahrzeugbesitzer eindringlich vor der Verjährung ihrer Irrtumsanfechtungsansprüche. Die Ansprüche können nur drei Jahre ab Kauf geltend gemacht werden. Geklagt werden müsse der jeweilige Händler, der den Irrtum ausgelöst habe, dieser könne sich sein Geld dann von VW zurückholen. Auch jene, die sich an der Sammelaktion der Vereins für Konsumenteninformation (VKI) anschlossen, sollten - parallel dazu - ihre Händler klagen, um die Verjährung etwaiger Irrtums- und Gewährleistungsansprüche zu verhindern, so der Anwalt.
Link:
- Rückruf verunsichert VW-Besitzer (ooe.ORF.at; 16.10.15)