Musterprozess gegen Ryanair

Die Konsumentenschützer der AK klagen vermehrt Fluglinien. Oft würden Entschädigungen bei Annullierungen verweigert oder Gebühren bei Flugstornos nicht zurückgezahlt. Unter anderem läuft ein Musterprozess gegen Ryanair.

Anlass ist der Fall eines Ehepaares, das von London-Stansted den Rückflug nach Linz antreten wollte und dazu rechtzeitig am Flughafen erschien war. Weil aber nur drei Schalter besetzt waren, dauerte der Check-in sehr lange, und letztlich verpassten die beiden ihren Flug.

Flug nur gegen zusätzliche Bezahlung

Ryanair bot ihnen an, gegen neuerliche Bezahlung von fast 160 Euro pro Person zwei Tage später fliegen zu können. Das lehnten die Oberösterreicher ab und nahmen eine andere Fluglinie. Als sie zuhause die Kosten des Rückflugs zurückforderten, reagierte Ryanair monatelang nicht darauf.

Erst auf einen Brief der Konsumentenschützer reagierte Ryanair - und in dem gab die Billiglinie den beiden Passagieren und deren zu spätes Erscheinen am Flughafen die Schuld, dass sie nicht mitfliegen konnten. Und das, obwohl beide, wie vorgeschrieben, zwei Stunden vor dem Abflug beim Check-in waren.

Insgesamt 49 Klagen eingereicht

Für die Konsumentenschützer steht fest: Die Airline muss sowohl die Kosten des Rückfluges als auch die Entschädigungszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person wegen Nichtbeförderung zahlen. Diese Ansprüche sollen nun in einem Musterprozess eingeklagt werden. Es ist dies nicht der einzige Fall. Die Konsumentenschützer haben insgesamt 49 Klagen betreffend Ansprüche von Passagieren gegen Fluglinien eingereicht. In 19 Fällen waren sie bereits erfolgreich.

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