Aufruf zur Juden-Vergasung: Acht Monate Haft

Ein 28-Jähriger hat am Dienstag am Landesgericht Wels acht Monate unbedingt wegen Verhetzung ausgefasst, weil er im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt auf Facebook zur Vergasung von Juden aufgerufen haben soll.

Ein zweiter Angeklagter, der die Wortmeldung mit „Sieg Heil! Adolf Hitler“ kommentierte, wurde freigesprochen.

„Tod den Juden, ich würde sie vergasen“

Die zwei Angeklagten wurden in der Türkei geboren, sind aber österreichische Staatsbürger und leben in Wels. Sie haben bereits etliche Vorstrafen, allerdings keine einschlägigen. Sie sind bisher auch nicht durch Kontakte zur rechten Szene oder Ähnliches aufgefallen.

Der 28-Jährige soll im September des Vorjahres, als er zur Drogentherapie in einer Klinik in Kärnten untergebracht war, auf Facebook im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt gepostet haben: „Zeigt keine Bilder von unseren toten Brüdern, Kindern, Frauen. Zeigt nur Bilder von deren Frauen und Kindern (...)“. Zudem soll er geschrieben haben „Tod den Juden, ich würde sie vergasen“, „Hitler hat der Welt gezeigt, dass er doch recht hatte, Sieg Heil!“ Der 26-jährige Zweitangeklagte kommentierte das mit „Sieg Heil! Adolf Hitler“.

Worte als „Spaß“ bezeichnet

Im Ermittlungsverfahren waren beide geständig. Der Jüngere sagte vor Gericht, er finde seine Äußerung heute „blöd“ und entschuldigte sich: „Es tut mir leid. Ich habe das wirklich nicht so gemeint.“ Sein Verteidiger forderte einen Freispruch: „Es war keine Lappalie, aber eine Dummheit“, sein Mandant habe durch das Geschworenenverfahren bereits gebüßt.

Der Ältere hatte bei der Polizei zugegeben, den Text gepostet zu haben und seine Worte als „Spaß“ bezeichnet. Vor Gericht behauptete er plötzlich, das Posting sei von einem Zimmerkollegen, „einem schizophrenen Patienten aus Tirol oder Kärnten“ verfasst worden, dessen Familie „selbst Nazi ist“. Er habe auch nicht gewusst, dass ein Facebook-Posting veröffentlicht werde. „Ich kenne mich da nicht so aus, ich bin nicht so oft im Internet.“ Zudem sei er unter Medikamenteneinfluss gestanden.

Staatsanwalt und Gericht schenkten der Version vom Zimmerkollegen wenig Glauben. In seinen Schlussworten sagte der 28-Jährige selbst: „Ich möchte mich auch entschuldigen. Egal, wer es geschrieben hat, es tut mir einfach leid.“ Seine Verteidigerin betonte, ihr Mandant habe „kognitiv massive Defizite“, das Posting habe sich aufgrund von „Unüberlegtheit“ ergeben.

Für den Staatsanwalt lässt sich hingegen „die subjektive Tatseite eindeutig ableiten“. Es werde zur Vergasung von Juden aufgerufen, was ein „typisches NS-Tatbild“ sei. Er hielt dem 28-Jährigen auch ein weiteres Posting vor, das zwar nicht Gegenstand des Verfahrens war, aber doch ein gewisses Licht auf den Mann werfe: „Der Tag wird kommen, wo nur die Arier untereinander sein werden. Blaue Augen, blondes Haar, unser Führer ist wunderbar“, habe der Angeklagte damals gereimt.

Geschworene sahen keine Wiederbetätigung

Die Geschworenen hatten in beiden Fällen zu entscheiden, ob es sich um Wiederbetätigung oder Verhetzung handelt. Bei dem 26-Jährigen sahen sie weder den einen noch den anderen Tatbestand erfüllt. Beim 28-Jährigen entschieden sie für Verhetzung. In der Strafbemessung wurde das Tatsachengeständnis als mildernd gewertet, das Vorstrafenregister und die Tatbegehung während eines Vollzugsaufschubs als erschwerend.

Das Gericht schloss zudem aus spezialpräventiven Gründen eine Fußfessel aus und widerrief eine bedingt nachgesehene Entlassung, womit der Mann nun zusätzlich zu den acht Monaten noch weitere drei Monate und 20 Tage absitzen muss. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab, daher sind die Urteile nicht rechtskräftig.