Betreuerin von Betrugsverdacht freigesprochen

Der Prozess um einen 75-Jährigen, der nach der Betreuung durch eine 68-jährige Innviertlerin pleite ist, hat mit einem Freispruch für die Frau nicht rechtskräftig geendet. Der Betrugsverdacht war für das Landesgericht Ried im Innkreis am Mittwoch nicht bewiesen.

Das Paar hatte sich 2003 bei einer religiösen Veranstaltung kennengelernt. In den folgenden Jahren hatte die Frau den Einzelgänger täglich bekocht und ihm auch noch Essen mitgegeben. Dafür kassierte sie Kostgeld. Die Verwandtschaft des Mannes hatte zwar wenig Kontakt zu ihm, aber den Eindruck, dass er verkommt. Als sich Angehörige um die Sachwalterschaft bemühten, tauchte der Verdacht auf, er sei von der Frau ausgenommen worden.

Staatsanwalt: „Senior durch Frau pleite“

Es habe zusätzlich vom Kostgeld Abhebungen von seinem Konto gegeben, ihr Sohn sei zum Erben seines Hauses eingesetzt worden. Jedenfalls war für die Staatsanwaltschaft der Senior nach der Betreuung durch die 68-Jährige pleite. Dem stand die Vermutung gegenüber, der 75-Jährige habe bei der Frau einen Familienanschluss erlebt und ihr deshalb Gutes tun wollen.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Betroffene selbst konnte zur Klärung des Falles nicht beitragen. Ein Gutachter stellte fest, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, befragt zu werden. Für das Gericht war auch die Verantwortung der Frau „nicht befriedigend“, aber es fällte einen Freispruch im Zweifel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.