Gmundner Mordprozess vor OGH

Demnächst beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof mit dem Mordprozess um eine 51-jährige Tanzlehrerin in Gmunden. Ein 40-Jähriger war im Vorjahr zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt muss der oberste Gerichtshof über das Urteil entscheiden.

Das Opfer und der Angeklagte hatten vor zwei Jahren in der Nacht auf 7. Juli gemeinsam mit Sportkollegen eines Tennisclubs gefeiert. Zwei Tage später wurde die Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten liegend gefunden. Sie starb, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Sterbende einfach liegen gelassen

Die Staatsanwaltschaft Wels ging - gestützt auf etliche Gutachten verschiedener Fachbereiche - davon aus, dass der Angeklagte der Frau gefolgt war und sich eine Abfuhr geholt hatte. Dann habe er sie niedergeschlagen, vergewaltigt und ihr „in Tötungsabsicht“, so die Anklage, noch einen Schlag gegen den Kopf versetzt. Dann sei er gegangen, ohne sich um die Sterbende zu kümmern.

Stets Unschuld beteuert

Das Gericht folgte der Anklage und verurteilte den Mann, der stets seine Unschuld beteuert hatte. Seine Verteidigung meldete damals auch sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der Oberste Gerichtshof hat nun für 22. Juli eine öffentliche Verhandlung angesetzt, um über den Schuldspruch zu entscheiden. Zuletzt war in Medien gemutmaßt worden, das Urteil könnte aufgehoben werden, denn die Sachverständigen waren sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht tätig. Außerdem sind noch Berufungen von Anklage und Verteidigung anhängig.

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