Schärferes Hundehaltegesetz für OÖ
Anlass war ein Fall im Februar in Molln (Bezirk Kirchdorf), wo ein 56-jähriger Mann von einer Dogge angefallen und schwer verletzt wurde. Nach dem Vorfall bekam die Besitzerin zwar ein Hundehalteverbot, sie meldete das Tier daraufhin aber beim Lebensgefährten in Niederösterreich an. Die zuständige Landesrätin Gertraud Jahn (SPÖ) reagierte nun darauf.
Hund darf nicht mehr geführt werden
Sie kündigt ein neues Hundehaltegesetz ab Sommer an. Hundehaltern, die angezeigt wurden, weil ihr Tier zugebissen hat, soll - wie bisher - verboten werden, den Hund weiterhin zu besitzen. Neu ist, dass ein Hundehalter, der ein Hundehalteverbot hat, diesen Hund auch nicht mehr führen darf, etwa mit ihm nicht mehr Gassi gehen darf, auch wenn das Tier dann bei jemand anderem angemeldet ist. Kontrollieren sollen das die Gemeinden, aber auch die Polizei, so Jahn.
Tier kann im selben Haushalt leben
Es bleibt jedoch weiterhin erlaubt, mit dem Hund in den eigenen vier Wänden zusammenzuleben, der neue Halter könnte also der Lebensgefährte sein. Wenn es trotzdem Vorfälle gibt, dann wird der Hund abgenommen.
Nicht verhindert werden kann laut Jahn, dass nach einem Biss der Hund im Nachbarbundesland angemeldet wird, wie in Molln passiert, und dort weiterhin von der ursprünglichen Besitzerin ausgeführt wird. In Oberösterreich darf sie sich sogar einen neuen, wenn auch kleineren Hund zulegen.
Zahl der Hundebisse rückläufig
Hundebisse sind in den vergangenen Jahren seltener geworden. Voriges Jahr wurden 233 Bisse angezeigt, bei insgesamt rund 68.000 angemeldeten Hunden in ganz Oberösterreich.
Links:
- Groteske um gefährlichen Hund in Molln (ooe.ORF.at; 17.4.2015)
- Diskussion nach Hundeattacke (ooe.ORF.at; 3.3.2015)
- Schwer verletzt nach Hundeattacke (ooe.ORF.at; 2.3.2015)