Prozess um Vergewaltigungsversuche vertagt
Am 30. Oktober 2013 soll der gebürtige Linzer nach einer durchzechten Nacht gegen 5.00 Uhr bei einer Straßenbahnhaltestelle eine Frau überfallen haben, die auf dem Weg zu Arbeit war. Laut Staatsanwalt Philip Christl stieß der Angeklagte die 48-Jährige über ein Geländer, worauf diese eine steile Böschung stürzte. Der Angeklagte folgte ihr, schlug ihr mehrmals mit der Faust ins Gesicht und wollte die Handtasche rauben. Dem Opfer gelang es jedoch, sich mit einem Fußtritt zu befreien und zu flüchten.
Zwei Frauen brutal attackiert
Ziemlich genau ein Jahr später, am 1. Oktober 2014, soll der gelernte Softwareentwickler erneut über eine Frau hergefallen sein. Wieder kam es zu dem Vorfall in der Früh an einer Straßenbahnhaltestelle und wieder hatte der Beschuldigte viel getrunken. Das 18-jährige Opfer wollte laut Anklageschrift zur Schule, als es von dem Mann niedergestoßen und von ihm in dessen Wohnung unweit der Haltestelle gezerrt wurde. Dort habe er offensichtlich vorgehabt, die Schülerin zu vergewaltigen.
Die junge Frau gab zu Protokoll, dass sie gesehen habe, wie sich der Mann im Wohnzimmer Kondome in die Hosentasche gesteckt und ein Klebeband geholt habe. „Nur der Geistesgegenwärtigkeit des Opfers“ sei es zu verdanken gewesen, dass es nicht dazu kam, führte Christl vor dem Schöffensenat aus. Unter dem Vorwand, Durst zu haben und sich in der Küche ein Glas Wasser holen zu wollen, gelang der Schülerin die Flucht aus der Wohnung.
Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er entschuldigte sich bei den beiden Opfern für das, was er angeblich getan haben soll. Er selber habe jedoch einen „Filmriss“ und könne daher keinerlei Angaben zu den ihm vorgehaltenen Straftaten machen. Schuld daran sei der Alkohol, weshalb er sich auch freiwillig Anfang des Jahres in Therapie begeben habe.
Die angeblichen Erinnerungslücken kaufte ihm die vorsitzende Richterin Ursula Eichler jedoch nicht ab. Er konnte nämlich dem Gericht sehr wohl schildern, was er vor und nach den mutmaßlichen Taten genau gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft sah wiederum die Gefahr, dass der Angeklagte rückfällig werden könnte. Denn er habe kein Alkoholproblem - bei dem zweiten Zwischenfall hatte er höchstens 1,5 Promille - sondern eine Psychose. „Sie sind notgeil“, diagnostizierte Christl.
Gutachten soll Schäden klären
Am Nachmittag wurde der Prozess vertagt. Das Gericht will ein Gutachten einholen, um zu klären, wie schwer die Schäden sind, die die Opfer davongetragen haben.
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- Prozess wegen Vergewaltigung (ooe.ORF.at)