Einstiges KZ Mauthausen soll Bundesanstalt werden

Durch ein neues Gedenkstättengesetz soll aus der KZ-Gedenkstätte eine Bundesanstalt werden, so der „Standard“ in der Mittwochausgabe. Mit dem Vorteil, dass Bundesanstalten Spenden und Drittmittel lukrieren können. Das neue Gesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.

Die Gedenkstätte in Mauthausen - Friedhof und Museum zugleich - gilt als wichtigster Erinnerungsort für nationalsozialistische Gräueltaten in Österreich. Bisher war sie der Abteilung Kriegsgräberfürsorge und Gedenkstätten im Innenministerium unterstellt. Bei der Umorganisation nach dem Vorbild der Bundesmuseen will man die Verantwortung der Republik gesetzlich festschreiben und alle Aufgaben wie Gedenken, Forschung und pädagogische Agenden sichern. Das Gesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden und am 1. Jänner 2016 in Kraft treten.

Auch Stätten in Gusen und Ebensee betroffen

Das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen ist nicht die einzige Gedenkstätte in der neuen Organisationsform. Auch die Nebenlager Gusen, Melk und Ebensee sollen in dem Gesetz zusammengefasst werden. Das Budget von 3,6 Millionen Euro will man nicht erhöhen, die neue Rechtsform soll sich aber positiv in den Finanzen niederschlagen: Als Bundesanstalt bekommt das Mauthausen-Memorial nämlich die Möglichkeit, Spenden und projektbezogene Drittmittel zu lukrieren.

Grüne: „nicht ganz unproblematisch“

Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen, sieht den Entwurf „nicht ganz unproblematisch“. Er ist dagegen, dass die Gedenkstätte dem Innenministerium unterstellt bleibt, denn eine solche habe nichts mit Sicherheitspolitik zu tun. Die Grünen sähen sie lieber in der Verantwortung des Nationalfonds, der für die Opfer des Nationalsozialismus zuständig ist, unter einem Dach mit dem geplanten Haus der Geschichte.