Bedingte Haft für Arzt wegen Holocaust-Leugnung

Wegen Holocaust-Leugnung ist am Donnerstagabend ein Arzt zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Für die Geschworenen wurde im Prozess erwiesen, dass der Mühlviertler in einem Schreiben den Holocaust geleugnet habe.

In Briefen an Gemeindeamt, Gemeinderat und die Verwaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen soll der Arzt die Existenz von Gaskammern sowie die Massenvernichtung im „Dritten Reich“ geleugnet haben. Er habe sich mit eigenen Augen davon überzeugt, dass es in Mauthausen keine Gaskammern gegeben habe, stand in den Briefen des 71-jährigen Arztes.

Holocaust „eine Lüge“

Der Holocaust müsse daher auch „eine Lüge der zionisischen Banksterbande“ sein, so der Mediziner wörtlich. Dazu soll er auch behauptet haben, Adolf Hitler und Deutschland seien nicht am Krieg schuld gewesen. Sein Mandant sei lediglich ein Querulant, meinte wiederum der Verteidiger.

„Auf der Suche nach der Wahrheit“

Der Angeklagte selbst bekannte sich nicht schuldig und betonte, er sei nur auf der Suche nach der Wahrheit. Diese wurde dem Arzt in der Zeugenaussage des Leiters der Gedenkstätte Mauthausen auch deutlich vermittelt. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Mann Zurechnungsfähigkeit.

Geständnis milderte Strafe

Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch und eine bedingte Haft- und eine unbedingte Geldstrafe, der Verteidiger einen Freispruch. Im Urteilsspruch sah das Gericht das Geständnis als mildernd an und verurteilte den Mühlviertler Mediziner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.