Freund getötet: Einweisung in Anstalt

Eine 24-Jährige, die ihren Bekannten getötet und seine Wohnung in Brand gesteckt haben soll, ist am Mittwoch vom Landesgericht Steyr in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.

Die Angeklagte und das spätere Opfer hatten sich in einem Etablissement in Steyr kennengelernt, wo die 24-Jährige als Prostituierte arbeitete. Später trafen sie sich immer wieder zu Sadomasospielchen in seiner Wohnung in Steyr, so auch am 21. September des Vorjahres. An diesem Tag soll die Angeklagte den nackten Mann geknebelt, an die Heizung gefesselt, erstickt, mit Benzin übergossen und angezündet haben. Dann flüchtete sie mit dem Auto des Opfers.

„Wollte nicht, dass er stirbt“

Während Staatsanwalt Andreas Pechatschek die Tötung des Mannes als Mord sieht, stellte Verteidiger Andreas Mauhart sie lediglich als tödlichen Sexunfall dar. „Ich wollte nicht, dass er stirbt“, beteuerte seine Mandantin in der Verhandlung. Sie räumte aber ein, damals „neben der Spur“ gewesen zu sein. Laut Zeugen hielt sie den Mann für einen „Dämon“, glaubte, dass er sie „im Computer vergewaltigt“ habe, und soll auch gesagt haben, sie werde ihn abfackeln.

„Höhergradige geistige Abnormität“

Laut Gerichtsmediziner Fabio Monticelli kann nicht sicher gesagt werden, ob das Opfer bei Brandausbruch noch lebte oder nicht. Die beiden Knebel im Rachen und das zur Befestigung verwendete T-Shirt, das auf die Halsschlagader drückte, können aber todesursächlich gewesen sein. Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigt der Frau Zurechnungsunfähigkeit, eine höhergradige geistige Abnormität und Gefährlichkeit. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Polizistin bei Festnahme verletzt

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Frau die sogenannten Anlassdelikte des Mordes, der versuchten Brandstiftung sowie - weil sie bei ihrer Festnahme eine Polizistin verletzte - des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung begangen hatte. Weil sie aber zurechnungsunfähig ist und Wiederholungsgefahr besteht, wird sie in eine Anstalt eingewiesen.

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