Elf Jahre für Mordversuch an Ex-Ehefrau

Ein 45-Jähriger ist am Freitag im Landesgericht Linz - nicht rechtskräftig - zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er versucht haben soll, seine Ex-Frau zu töten. Vom Vorwurf, dass er auch die drei gemeinsamen Kinder umbringen und die Wohnung anzünden wollte, wurde er freigesprochen.

Die Geschworenen waren nicht der Ansicht, dass der Angeklagte von seiner Tat freiwillig Abstand genommen hat, wie er selbst behauptet hatte. Das Gericht wertete als mildernd, dass es bei dem Versuch geblieben ist und, dass der Mann vor der Polizei ein Geständnis abgelegt hat, auch wenn er in der Verhandlung wieder etwas anderes sagte. Erschwerend wurde das Motiv - Alimenteschulden - gesehen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Verteidigung erbat Bedenkzeit.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann im Juli in die Wohnung seiner Ex-Frau in Pasching (Bezirk Linz-Land) eingebrochen, wollte sie und die Kinder betäuben, mit einem Messer töten und Feuer legen. Sein Plan sei gewesen, es so aussehen zu lassen, als ob der älteste Sohn die Tat begangen und sich anschließend selbst umgebracht hat, sagte Staatsanwältin Elisabeth Stellnberger. Motiv dafür sollen 32.000 Euro Alimenterückstände gewesen sein.

Sohn im Zeugenstand

Vor der mit Spannung erwarteten Urteilsverkündung standen bei dem Prozess unter anderem noch die letzten Zeugenaussagen auf dem Programm. Dabei sagte der Sohn des Angeklagten, dass er seinem Vater die Tat zutrauen würde. Der 19-jährige Sohn berichtete vor Gericht auch, dass er in der Tatnacht durch die Schreie seiner Geschwister wachgeworden und aus seinem Zimmer gelaufen sei. Daraufhin sei der Täter geflüchtet. Seine Mutter habe ihm gesagt, dass der Mann sie gewürgt habe. „Sie hat sofort gesagt, dass es mein Vater war.“ Seit dem Vorfall könnten er und seine beiden zehn und 13 Jahre alten Geschwister nicht mehr schlafen.

Kein gutes Verhältnis zwischen Vater und Sohn

Das Verhältnis zu seinem Vater sei nie gut gewesen, dieser habe kaum etwas mit ihm unternommen, berichtete der Sohn weiter. Seit der Scheidung seiner Eltern 2010 habe er ihn nur einmal gesehen - zufällig in einem Shoppingcenter. „Er ist vorbeigegangen, als ob er mich nicht kennen würde.“

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann im Juli in die Wohnung seiner Ex-Frau in Pasching (Bezirk Linz-Land) eingebrochen. Der Plan habe vorgesehen, sie und die Kinder zu betäuben, mit einem Messer zu töten und Feuer zu legen. Dabei habe er es so aussehen lassen wollen, als ob der älteste Sohn die Tat begangen und sich anschließend selbst umgebracht habe. Motiv sollen 32.000 Euro Alimenterückstände gewesen sein.

Die Ausführung der Tat scheiterte aber an der Gegenwehr der Frau, die den Angreifer in die Flucht schlug. Diese Version basiert auch auf einem Geständnis, das der Angeklagte bei der Polizei ablegte. Vor Gericht sagte er dann aber, er habe diesen Plan nur geträumt und seiner Familie nie etwas antun wollen. Ein Messer und eine Flasche mit Benzin habe er „zufällig“ dabei gehabt, ein Fläschchen Aceton, um notfalls seine Ex-Frau am Schreien zu hindern. Er wollte keinesfalls erkannt werden, deshalb trug er eine Strumpfmaske und Handschuhe.

„Nie geplant, jemanden zu verletzen“

Am Freitagnachmittag haben sich die Geschworenen schließlich zur Rechtsbelehrung und Beratung zurückgezogen. Sie mussten entscheiden, ob der Angeklagte seine Familie töten und die Wohnung anzünden wollte - aber auch, ob er den Plan freiwillig verworfen hat. Der Mann sagte in seinem Schlusswort: „Ich habe nie geplant, dass ich jemanden verletze“, dass die Familie nun traumatisiert sei, tue ihm „furchtbar leid“.

„Der Plan war dilettantisch, das ist keine Frage“, sagte Staatsanwältin Elisabeth Stellnberger in ihrem Schlussplädoyer. Aber: „Auch ein patscherter Versuch ist ein Mordversuch.“ Die Familie sei seither „schwer traumatisiert“. Dass der Angeklagte behauptet, er habe von dem Tatplan nur geträumt, ihn aber nicht ausführen wollen, glaube sie ihm nicht. „Er hat sich die Traumvariante nur zurechtgelegt, um besser damit weiterleben zu können“, nachdem er in der Untersuchungshaft seine Taten reflektiert habe, so Stellnberger. Sie forderte daher einen Schuldspruch.

Die Familie verlangte lediglich einen symbolischen Zuspruch von 500 Euro. Der Privatbeteiligten-Vertreter kann sich ebenfalls nicht vorstellen, dass der Angeklagte - wie dieser behauptet - nur seine Kinder sehen wollte: „Es ist mir in 20 Jahren noch nicht untergekommen, dass jemand vermummt sein Besuchsrecht ausübt“ - noch dazu um 3.00 Uhr.

„Plan über den Haufen geworfen“

Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant einen Sack mit einem Jausenmesser und einer Flasche Benzin auf der Terrasse gelassen und nicht mit in die Wohnung genommen habe. „Wenn er vorgehabt hätte, seine Familie umzubringen, hätte er zumindest das Messer mitgenommen.“ Für ihn steht fest: „Er hat den Plan über den Haufen geworfen, bevor er in die Wohnung gegangen ist.“ Dem Angeklagten könne man daher, so der Verteidiger, nur Körperverletzung vorwerfen.

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