Neun Monate Haft wegen Wiederbetätigung

Jener 21-jährige Lehrling, der sich am Dienstag am Landesgericht Linz wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten musste, ist zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei Monate davon sind unbedingt.

Vor etwa einem Jahr stand der junge Mann zuletzt vor dem Richter - und wurden wegen NS-Wiederbetätigung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Nur wenige Tage vor seinem damaligen Prozess soll er wieder Zitate aus Hitlers „Mein Kampf“ auf seine Facebook-Seite gestellt haben.

Verfassungsschutz fand Postings

Der Staatsanwalt habe ihn darauf hingewiesen, dass er davon gehört habe. Und tatsächlich: Der Verfassungsschutz hatte entsprechende Postings gefunden. Erst Tage nach dem Urteil soll der unbelehrbare junge Mann sie entfernt haben.

Am Dienstag stand er zum dritten Mal vor Gericht. Weil er einschlägig vorbestraft ist, drohte ihm diesmal eine unbedingte Haftstrafe. Er wurde zu neun Monaten Freiheitsstrafe, drei davon unbedingt, verurteilt.