Mindestsicherungsgesetz muss repariert werden

Das Land OÖ muss die Mindestsicherung neu regeln. Das fordert die Arbeiterkammer, weil Menschen mit Behinderung weniger Mindestsicherung ausbezahlt bekommen, als Menschen ohne Behinderung. Die AK stützt sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes.

Im Jahr 2013 haben Menschen mit Behinderung pro Monat 220 Euro weniger Mindestsicherung als Menschen ohne Behinderung. Dass ausgerechnet jene weniger bekommen, die durch eine Behinderung eigentlich mehr Geld benötigen, sei unfair, heißt es sinngemäß aus der Arbeiterkammer. Das Land Oberösterreich habe diese Schieflage mit der erhöhten Familienbeihilfe für behinderte Menschen gerechtfertigt, dadurch soll unterm Strich wieder mehr herauskommen.

Familienbeihilfe für Sonderausgaben vorgesehen

Das Geld aus der Familienbeihilfe sei jedoch für Sonderausgaben behinderter Menschen vorgesehen, deswegen dürfe die Mindestsicherung nicht entsprechend gesenkt werden, so die AK, die vor den Verfassungsgerichtshof zog. Die Höchstrichter haben nun laut AK entschieden, dass das Mindestsicherungsgesetz dementsprechend repariert werden muss. Das Land Oberösterreich habe jedoch Interpretationsspielraum.

Die Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst. Wer sie braucht besitzt nicht viel, sein Vermögen darf höchstens knapp über 4.000 Euro ausmachen. Seit Jahresbeginn liegt die Mindestsicherung in Oberösterreich bei knapp über 900 Euro monatlich.

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