Illegale Falle verletzte Kind

Eine illegale Falle für Wildtiere ist einem neunjährigen Buben in Pfarrkirchen im Mühlkreis (Bezirk Rohrbach) zum Verhängnis geworden. Ein 67-Jähriger hatte die „Zugfalle“ in einem Bach aufgestellt, das Kind griff beim Spielen hinein.

Schon seit sechs Jahren sind Zugfallen in Oberösterreich grundsätzlich verboten, nur im Seuchenfall kann es Ausnahmen geben. Dennoch platzierte ein 67-jähriger Jäger aus Pfarrkirchen eine solche Falle in einem Bach. Laut Polizei wollte er damit Raubwild erlegen.

Mutter hörte Hilferufe

Stattdessen entdeckte der Bub die Falle beim Spielen im Wasser und griff danach. Dabei wurde der Mechanismus ausgelöst, die beiden Eisenbögen der Falle schlugen zusammen. Die linke Hand des Buben wurde eingeklemmt, er konnte sich nicht selbst befreien. Seine Mutter hörte ihn um Hilfe rufen und konnte die Falle schließlich öffnen.

Quetschungen an der Hand

Im Krankenhaus stellten die Ärzte Quetschungen an der Hand fest, das Kind durfte aber wieder nach Hause. Dass der Bub Handschuhe trug, dürfte ihn vor schweren Verletzungen bewahrt haben. Der Jäger, der die illegale Falle aufgestellt hatte, muss mit dem Entzug seiner Jagdkarte und mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.

Landesjagdverband: „Schwarze Schafe“

Christopher Böck vom Landesjagdverband ist über den Vorfall ganz und gar nicht erfreut und spricht von schwarzen Schafen in der Jägerschaft: „Natürlich ist das ärgerlich und unverständlich, weil es gibt andere Methoden, den Füchsen irgendwie an den Pelz zu gelangen. Das ist immer dramatisch für uns als Interessensvertretung. Der Landesjägermeister sagt das auch immer wieder, wenn Einzelfälle auftreten, wird immer die Jägerschaft pauschal als solches verurteilt. Aber es ist einfach eine unliebsame Sache und ohne Frage zu verurteilen.“