Prozess wegen Körperverletzung vertagt

Wegen einer brutalen Körperverletzung stand am Montag ein 32-jähriger Mann in Linz vor Gericht. Der Beschuldigte soll im Juni seine Frau durch ein Fahrmanöver absichtlich schwer verletzt haben. Er bestreitet die Vorwürfe, der Prozess wurde vertagt.

Das Paar war einige Monate zusammen. Immer wieder kam es zwischen dem 32-Jährigen und der 19-Jährigen zu Streit, Grund soll seine Eifersucht gewesen sein. Die Anklage wirft ihm vor, bereits im Mai seine Freundin durch Schläge verletzt und ihr Handy zerstört zu haben. Im Juni soll sie sich nach einem Streit vor einem Lokal auf die Motorhaube seines Autos gesetzt haben, um ihn, der keinen Führerschein besitzt, am Wegfahren zu hindern.

Der Beschuldigte habe aber einfach Gas gegeben und sie heruntergeschleudert, so Staatsanwalt Philip Christl. Die Frau erlitt dabei u.a. eine Schädelfraktur. Im Spital soll ihr der Mann dann noch nahegelegt haben, bei der Polizei auszusagen, sie könne sich an nichts erinnern.

„Für Angeklagten nicht erklärbar“

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. „Wie es zu den Verletzungen gekommen ist, ist für meinen Mandanten nicht erklärbar“, sagte sein Verteidiger. Er habe die Frau weder geschlagen noch ihr Handy zerstört und sie schon gar nicht vom fahrenden Auto geschleudert, beteuerte der angeklagte Bosnier und präsentierte eine andere Version: Sie seien nach ihrem Streit in unterschiedliche Richtungen davongegangen, plötzlich habe er seine Freundin schreien gehört und gesehen, dass sie blutete. Er ging zurück ins Lokal und bat den Wirt, die Rettung zu rufen.

Frau getrennt vernommen

Die Frau widersprach dem. Sie berief sich in ihrer Einvernahme, während ihr Ex-Freund draußen warten musste, bei Details zwar gelegentlich auf Gedächtnislücken, bestätigte aber im Wesentlichen die Version der Anklage.

Ein Gutachten kommt laut Staatsanwalt zum Schluss, dass ihre Verletzungen mit diesem Hergang gut in Einklang zu bringen sind, mit einem Sturz hingegen gar nicht. Auch Kratzspuren auf der Motorhaube und ein Zeuge, der ein beschleunigendes Auto gehört haben will, würden demnach den Angeklagten belasten.

Ladung weiterer Zeugen

Richter Thomas Kindermann klärte zum Ende des ersten Verhandlungstermins den Angeklagten noch einmal darüber auf, dass ein Geständnis im Fall eines Schuldspruchs ein wesentlicher Milderungsgrund wäre. Der 32-Jährige blieb aber dabei, dass er unschuldig sei. Daraufhin wurde der Prozess auf 23. Februar vertagt. Dann sollen weitere Zeugen und der Sachverständige aussagen.