Chancengleichheitsgesetz novelliert

Beeinträchtigte Menschen, die persönliche Assistenz benötigen und sich diese auch selbst organisieren können, bekommen das Geld dafür in Zukunft direkt vom Land. Das sieht eine Novelle zum oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz vor.

Bisher wurden solche Unterstützungsleistungen durch einen Träger organisiert. Durch die neue Regelung fallen Verwaltungskosten weg, um dasselbe Geld könne damit mehr Assistenzstunden in Anspruch genommen werden, so Soziallandesrätin Gertraud Jahn (SPÖ).

Bescheide in leicht verständlicher Sprache

Ein weiterer Punkt in der Novelle: Bescheide müssen zukünftig verpflichtend in einer leicht verständlichen Sprache verfasst werden. Alle Landtagsfraktionen waren im Unterausschuss für die Neufassung.